Schriftverkehr zur Bohrung im Burger Moos

Von: "Teresa Poeller" <teresapoeller@t-online.de>
Datum: 16. Februar 2011 18:54:45 MEZ
An: <oberbuergermeisterin@rosenheim.de>, <landrat@lra-rosenheim.de>

Dringend Massive Gefährdung Grundwasser und Burger Moos

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Landrat,

Wir möchten Sie eindringlich um Ihre Hilfe bitten. Eine nur anzeigepflichtige Bohrung bis 40 Meter Tiefe im Auftrag der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG soll ab Morgen, Donnerstag 17.02.2011, im FFH-Gebiet Burger Moos durchgeführt werden. Die zuständigen Behörden haben gegen geringfügige und nur schwer zu kontrollierende Auflagen die Bohrung zugelassen und als naturschutzrechtlich und naturschutzfachlich unbedenklich eingestuft.

Wie wir aber alle seit vielen Jahren wissen ist

  1. ein Eingriff in ein Moor niemals unbedenklich
  2. die Beschaffenheit des Untergrundes in so weit unbekannt, dass die Auswirkungen einer derart tiefen Bohrung nicht seriös vorausgesagt werden können
  3. eine gegebenenfalls erfolgte Verletzung des Untergrundes mit daraus resultierendem Schaden nicht mehr rückgängig zu machen

Es lässt sich einfach nicht leugnen, dass keine Garantie abgegeben werden kann, weder von den Stadtwerken noch von den Behörden, dass ein Schaden nicht eintreten wird. Hier, in einem ökologisch so empfindlichen Gebiet, hätte aber ein Schaden in mehrfacher Hinsicht desaströse und irreversible Folgen.

Dieser Eingriff ist vor allem deswegen unverständlich da mit Sicherheit alternative Standorte für eine derartige Grundwassermessung zur Verfügung stehen, wie bereits an mehreren Stellen durchgeführt. Es erscheint uns vollkommen abwegig ausgerechnet an der empfindlichsten Stelle eine derartige Bohrung durchzuführen (dass die Bohrung am Rande des Moores durchgeführt werden soll bietet aber auch keine Sicherheit: das Moor hängt zusammen und ein Untergrundverletzung stellt eine Gefahr dar, egal wo sie im Moor entsteht). Auch sind andere weit wenige problematische Eingriffe in unserem Gebiet von der Unteren Naturschutzbehörde wesentlich kritischer gesehen worden bzw. sogar abgelehnt worden.

Sollte die Bohrung nicht rechtzeitig zurückgestellt werden, kommt es mit Sicherheit zu Naturbeeinträchtigungen mit rechtlichen Auswirkungen. Zum Einen besteht, wie uns unsere Fachberater mitteilen, tatsächlich hier die Gefahr, dass sogar das Grundwasser durch Moorwasser verunreinigt werden könnte, was auch die Wasserqualität der Innhangquellen in Mitleidenschaft ziehen könnte und sogar das Vorhaben der Stadtwerke die Quelle Mühltal für die Trinkwasserversorgung zu verwenden zum Scheitern verurteilen würde! Gleichzeitig besteht wie schon immer die niemals auszuschließende Gefahr der Austrocknung des Moores und sogar eine Verlandung des Hofstätter- und Rinser Sees.

Zum anderen könnte, wie unsere Rechtsberater mitteilen, hier auch ein Verstoß gegen FFH- und Naturschutzrecht bzw. sonstigen rechtlichen Grundlagen vorliegen, sollte sich herausstellen, dass der Eingriff durch die Behörden nicht ausreichend geprüft oder voreilig zugelassen wurde. Dies würde ebenfalls entsprechende rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen auch dann wenn noch keine sichtbare Schäden aufgetreten sind.

Wir bitten Sie daher eindringlich im Sinne des Erhalts unseres einmaligen Naturensembles sich dafür einzusetzen, dass die geplante Bohrung im Burger Moos nicht durchgeführt wird bevor alle rechtlichen und naturschutzfachlichen Unklarheiten eindeutig und nachvollziehbar beurteilt wurden.

Die Bürger, Gemeinderäte und Bürgermeister der Gemeinden Söchtenau, Vogtareuth und Prutting sowie die Schutzgemeinschaft Hofstätter- und Rinser See engagieren sich seit mehr als 10 Jahren für den Erhalt unserer unberührten und idyllischen Gegend zum Wohle aller Bürger des Landkreises und für zukünftigen Generationen. Es wäre in mehrfacher Hinsicht tragisch wenn hier ohne Not unsere Gegend gefährdet wird.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir sind zuversichtlich, dass Sie die Dringlichkeit unserer Bitte verstehen werden und sich bei der Geschäftsführung der Stadtwerke dafür einsetzen werden um zumindest etwas Zeit für eine sachliche Überprüfung der Angelegenheit, auch durch unsere Rechts- und Fachberatern, zu gewinnen. Und nicht zuletzt setzen wir besonders auf Sie, sehr geehrter Herr Landrat, da Sie bereits seit vielen Jahren unter Beweis gestellt haben, dass der Erhalt der Moorlandschaften Ihnen sehr am Herzen liegt und weil Sie bei der Eröffnungsfeier zum Moorlehrpfad im Burger Moos versichert haben, auch hier sich für den Erhalt einsetzen zu wollen.

Mit Sicherheit ist niemandem damit gedient, wenn hier der Eindruck entstünde, dass mit unbotmäßiger Eile durch ein möglicherweise nicht ganz ausgereiftes Vorhaben vollendete Tatsachen geschaffen werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen,
Teresa Pöller
Sprecherin, Schutzgemeinschaft Hofstätter- und Rinser See

 

Von: "Teresa Poeller" <teresapoeller@t-online.de>
Datum: 17. Februar 2011 16:03:20 MEZ
An: <oliver.winter@lra-rosenheim.de>, <johanna.schmidt@lra-rosenheim.de>, <klaus.pernreiter@lra-rosenheim.de>, <georg.vogl@lra-rosenheim.de>, <poststelle@wwa-ro.bayern.de>

Unkontrollierte Bohrung im Burger Moos

Betr.: Pegelsetzung der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co.KG im Burger Moos, Gemarkung Prutting

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei einer Besichtigung der Bohrstelle der Stadtwerke Rosenheim im Burger Moos heute Vormittag teilten mir die Mitarbeiter der Bohrfirma mit, dass sie weder schriftlich noch mündlich irgendwelche „Auflagen“ oder „Vorsichtsmaßnahmen“ hätten. Sie gaben an bis zum „zweiten Grundwasserstock“ bei ca. 30 Meter tief bohren zu wollen, unabhängig von irgendwelchen Schichten. Gefragt nach einer behördlichen Kontrolle teilten sie mit, dass diese nicht vorgesehen sei und bisher auch nicht stattgefunden hat.

Wir möchten die zuständigen Behördenmitarbeiter dringend um entsprechende Mitteilung bitten, dahingehend ob es die uns gegenüber angegebenen Auflagen nun tatsächlich gibt und wenn ja, wie sie kontrolliert werden.

Im Übrigen haben sowohl Frau Siuda wie auch Herr Ringler ihr Unverständnis darüber geäußert, dass behördlicherseits diese Bohrung zugelassen wurde. Die Entscheidung der zuständigen Sachgebiete ist  für uns nicht nachvollziehbar, zumal weit wenige problematische Vorhaben in diesem Gebiet auch in jüngster Zeit vor allem von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt oder stark eingeschränkt zugelassen wurden.

Da die Bohrung in ein FFH-Gebiet durchgeführt wird, hätten die Behörden auf alle Fälle rechtlichen Handlungsspielraum gehabt. Ebenso unverständlich ist daher die uns von Bürgermeister Loy übermittelte Aussage vom Landrat Neiderhell, die Behörden hätten hier keine Handhabe da es sich um einen „nur“ anzeigepflichtigen Vorhaben handelt. Dies sei dem Landrat von den entsprechenden Abteilungen so mitgeteilt worden.

Im Übrigen möchten wir um Mitteilung der für diese Angelegenheit jeweils zuständigen Sachbearbeiter/Ansprechpartner in der Wasserrechtsabteilung und Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim sowie im Wasserwirtschaftsamt Rosenheim.

Um kurzfristige Rückmeldung möchten wir ebenso bitten.

Mit freundlichen Grüßen,
Teresa Pöller
Sprecherin Schutzgemeinschaft Hofstätter- und Rinser See